Vorsorgeauftrag

Vorsorgeauftrag gemäss Art. 360 ff. ZGB

Brauche ich einen Vorsorgeauftrag?

Dies hängt von der Frage ab, ob Sie gerne selbst über Ihr Leben bestimmen möchten und zwar auch im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit.  
 
Sie stellen sicher, dass die von Ihnen beauftragte Person im Ernstfall alle gültigen Vollmachten besitzt und sofort ihrem Wunsch entsprechend handeln kann, ohne das zuerst der Inhalt jeder einzelnen Vollmacht überprüft werden muss oder eventuell nicht akzeptiert wird.  
 
Oftmals wiegen sich die Menschen in Sicherheit, wenn Sie jemandem eine Bankvollmacht erteilt haben. Es gibt aber viele Fälle, bei denen eine Bankvollmacht nicht ausreicht.

Was geschieht, wenn ich nichts mache?

Falls Sie mit Ihrem Ehegatten (Art. 159 ff. ZGB) bzw. eingetragenem Partner (Art. 2 und 12 ff. PartG) einen gemeinsamen Haushalt führen oder diese Person Ihnen regelmässig Beistand leistet, besteht ein gesetzliches Vertretungsrecht (Art. 374 Abs. 1 ZGB).

Aber dieses gesetzliche Vertretungsrecht umfasst nur

  • alle Rechtshandlungen, die zur Deckung des Unterhaltsbedarfs üblicherweise erforderlich sind;
  • die ordentliche Verwaltung des Einkommens und der übrigen Vermögenswerte
  • nötigenfalls die Befugnis die Post zu öffnen.

Darüber hinausgehende Rechtshandlungen im Rahmen der ausserordentlichen Vermögensverwaltung sind vom gesetzlichen Vertretungsrecht nicht gedeckt und es muss die Zustimmung der Erwachsenenschutzbehörde (K)ESB eingeholt werden. Eine ausserordentliche Vermögensverwaltung wäre beispielsweise ein Umbau oder die Veräusserung von Liegenschaften bzw. Wertgegenständen.

Achtung: Andere Personen, wie z.B. Konkubinatspartner, Verlobte oder Verwandte sind keine gesetzlichen Vertretungsberechtigten!

Somit empfiehlt es sich einen Vorsorgeauftrag zu erstellen und damit die vertretungsberechtigte Person sowie ihre Befugnisse  zu definieren. 

Was kann mit einem Vorsorgeauftrag geregelt werden?

Gemäss Art. 360 Abs.1 ZGB wird mit dem Vorsorgeauftrag eine (natürliche oder juristische) Person bezeichnet, die folgende Aufgaben hat:

  • Personensorge (z.B. Unterstützung in der Alltagsbewältigung)
  • Vermögenssorge (z.B. Vermögensverwaltung) und die  
  • Vertretung im Rechtsverkehr (Berechtigung gegen Aussen) geregelt werden.

Somit erklären Sie, wer sich um Sie kümmern soll und Ihre Angelegenheiten regelt, wenn Sie nicht mehr dazu in der Lage sind. Dies sind wichtige Entscheidungen und oft nicht einfach zu treffen. Es bedarf einiger Vorabklärung und sorgfältige Vorbereitungshandlungen.

Ich stehe Ihnen für alle Fragen in diesem Zusammenhang zur Seite und unterstütze Sie zielführend.

 

 

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