Private Beistandschaften

Je nach Schutzbedürftigkeit der betreuten Person übernehme ich entsprechende Aufgaben als private Beiständin und stelle mich dafür zur Verfügung. Als schutzbedürftige Person bzw. als Angehörige können Sie mich bei der Erwachsenenschutzbehörde vorschlagen und bestimmen so, wer sich um die Angelegenheiten, wie Einkommen- und Vermögensverwaltung, Heimeintritt etc. kümmern soll. Die Behörde wird dem Wunsch erfahrungsgemäss entsprechen, nachdem sie geprüft hat, ob ich mich dazu eigne und wird dann keinen eigenen Berufsbeistand zuweisen.

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